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Wissen · PL. 18 · 8 Min. Lesezeit

Ist BIM in der Schweiz obligatorisch? Was sich von 2025 bis 2030 ändert

Aymen Ben HassineArchitekt · 5. August 2026

Nein, kein Bundesgesetz schreibt BIM heute für das gesamte Schweizer Bauwesen vor. Der Bund wendet die Methode aber auf seine eigenen Bauten an: Die Strategie «digitale Methoden» der KBOB deckt Planung, Realisierung und Betrieb der Bundesbauten ab, und armasuisse Immobilien plant und realisiert seine grossen Projekte ab 2025 in BIM. Gleichzeitig verlangen grosse öffentliche und halböffentliche Bauherrschaften BIM in ihren Ausschreibungen bereits von ihren Planern. Für ein Büro, das öffentliche Aufträge anstrebt, wird BIM damit faktisch zur Zugangsbedingung. Und die Bewegung weitet sich Auftrag für Auftrag aus, bis hin zum Betrieb der Bauten mit Horizont 2030.

Diese Analyse zeigt, wer heute betroffen ist, wer es morgen sein wird, was «in BIM liefern» konkret bedeutet, und den Punkt, den viele erst spät entdecken: Diese Anforderungen gelten auch für den Bestand.

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Laserscanner auf Stativ bei der Aussenaufnahme eines Bestandsgebäudes
Der blinde Fleck der «BIM-Pflicht»: Die meisten Aufträge betreffen einen bereits gebauten Bestand, der zuerst digitalisiert werden muss

Wer muss in der Schweiz bereits mit BIM arbeiten?

Der Bund, auf seinen eigenen Bauten. Die KBOB, die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren, hat eine BIM-Empfehlung veröffentlicht, die «ein gemeinsames Verständnis von BIM» bei den öffentlichen Bauherrschaften und in der ganzen Branche anstrebt. Ergänzt wird sie durch sehr konkrete Werkzeuge: Mustervertragsbeilagen für die Anwendung der BIM-Methode (Planer im Hochbau, Einzelbeauftragte, Infrastruktur und Tiefbau), ein Merkblatt zu Dateneigentum und Datenschutz in BIM sowie Anwendungsleitfäden zur Normenreihe SN EN ISO 19650, die schrittweise auch auf Französisch erscheinen. Ihre Strategie «digitale Methoden», genehmigt in Version 1.0 im April 2021 und in Version 2.0 am 2. April 2024, deckt «Planung, Realisierung, Betrieb und Nutzung der Bauten des Bundes» ab.

Die grossen öffentlichen und halböffentlichen Bauherrschaften. armasuisse Immobilien, eines der grössten Immobilienportfolios des Landes, plant und realisiert seine grossen Bauprojekte ab 2025 mit der BIM-Methode. Andere grosse Auftraggeber, allen voran die SBB, veröffentlichen eigene BIM-Anforderungen für ihre Planer. Konkret: Wer auf ihre Ausschreibungen antwortet, stellt sich nicht mehr die Frage «BIM oder nicht», sondern «welche Informationsanforderungen, welches Format, welcher Detaillierungsgrad».

Kantone und Gemeinden, über den Kapillareffekt. Eine allgemeine kantonale Pflicht gibt es nicht. Aber die Pflichtenhefte öffentlicher Submissionen in der Westschweiz, die dem BöB (Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen) beziehungsweise der IVöB (Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen) unterstehen, erwähnen immer häufiger ein digitales Gebäudemodell oder eine IFC-Lieferung. Und Genf hat bei den Baubewilligungen einen Vorsprung (siehe weiter unten).

Wie sieht der Fahrplan von 2025 bis 2030 aus?

Zeitleiste des regulatorischen BIM-Fahrplans der Schweiz von 2017 bis 2030: SIA 2051 publiziert und Ende 2024 zurückgezogen, Bundesstrategien v1.0 und v2.0, Genf AC-Démat, armasuisse 2025, Horizont 2030
Was bereits gilt, in durchgezogener Linie; was erst ein angekündigtes Ziel ist, gestrichelt. Und der blinde Fleck: All das betrifft auch den Bestand

Die überprüfbaren Meilensteine, statt Prophezeiungen:

TerminWas giltQuelle
2017Das Merkblatt SIA 2051 legt Grundlagen und Vokabular für BIM in der Schweiz fest (publiziert im Dezember 2017; Ende 2024 zugunsten der Normenreihe SN EN ISO 19650 zurückgezogen)SIA
2021Strategie «digitale Methoden» v1.0 des Bundes (April 2021); BIM-Vertragsbeilagen der KBOBKBOB
2023Genf: Einreichung eines Baugesuchs mit einem BIM-Modell im IFC-FormatKanton Genf (AC-Démat)
2024Strategie v2.0 (genehmigt am 2. April 2024): Planung, Realisierung, Betrieb und Nutzung der BundesbautenKBOB
2025armasuisse Immobilien: grosse Bauprojekte werden mit digitalen Gebäudeinformationen geplant und realisiertarmasuisse
Horizont 2030Ausweitung auf den Betrieb: Die Methode soll «den gesamten Lebenszyklus der Immobilien» abdecken und eine «dauerhafte Datenbewirtschaftung» durch die öffentliche Hand einführenZiel der KBOB

Zwei Lesarten dieser Tabelle. Die erste: Es gibt kein einzelnes Stichdatum; der Wechsel vollzieht sich Bauherrschaft für Bauherrschaft, Auftrag für Auftrag. Die zweite: An der Richtung besteht kein Zweifel. Jede Version der Bundesstrategie erweitert den Perimeter, und die nächste Etappe ist der Betrieb, also die Daten, die die Baustelle überleben.

Was heisst «in BIM liefern» konkret?

Hinter dem Ausdruck stecken drei verschiedene Anforderungen, die ein seriöses Pflichtenheft getrennt festlegt.

Ein strukturiertes Modell, nicht bloss ein 3D-Volumen

Ein BIM-Modell im Sinne der öffentlichen Aufträge ist eine Datenbank: Jede Wand, Decke, jedes Fenster und jeder Raum ist ein klassifiziertes Objekt, dem richtigen Geschoss zugeordnet und mit Parametern versehen. Genau das erlaubt es, daraus Flächen, Mengen und Pläne zu ziehen, und genau das unterscheidet ein nutzbares Modell von einer Visualisierung. Der Detaillierungsgrad wird vertraglich vereinbart; LOD 300 ist unser Lieferstandard und deckt die meisten Projektanwendungen ab.

Ein offenes Austauschformat: IFC

Die öffentlichen Empfehlungen der Schweiz stützen sich auf openBIM: Die Bauherrschaft kann einer ganzen Planerkette keine Software vorschreiben, also schreibt sie ein neutrales Austauschformat vor, das IFC. Ein sauberes IFC zu erzeugen (richtig klassifiziert, richtig georeferenziert, ohne Informationsverlust) wird zur Grundkompetenz; wir haben ihr einen eigenen Leitfaden gewidmet: IFC und openBIM: ein Modell verlustfrei austauschen.

Formalisierte Informationsanforderungen

Das Vokabular der Normenreihe SN EN ISO 19650, deren Leitfäden die KBOB übersetzt, strukturiert die Bestellung: Die Bauherrschaft formuliert ihre Informationsanforderungen, der Planer antwortet mit einem BIM-Abwicklungsplan (wer modelliert was, in welchem Detaillierungsgrad, in welchem Format, in welcher Phase). Die Vertragsbeilagen der KBOB gibt es genau dafür: um das zu regeln, ohne bei jedem Projekt den Vertrag neu zu erfinden.

Und Genf? Das Baugesuch in BIM

Genf ist der Pionierkanton: Die Plattform AC-Démat digitalisiert Einreichung und Bearbeitung der Baugesuche, und seit 2023 kann ein Dossier von einem BIM-Modell im IFC-Format begleitet werden, das der vom Kanton publizierten IFC-Norm entspricht. Zwei Grenzen, die man kennen sollte, bevor man sich begeistert: Die Einreichung in BIM ist freiwillig, und gemäss den vom Kanton publizierten Modalitäten ergänzt das Modell das klassische Plandossier, es ersetzt es nicht. Es handelt sich also um einen zusätzlichen Kanal, noch nicht um einen Ersatz der klassischen öffentlichen Auflage. Das Signal ist aber klar: Die Prüfung der Dossiers rüstet sich für das Lesen von Modellen, und was 2026 freiwillig ist, zeichnet den Standard von morgen vor.

Der blinde Fleck: Diese Pflichten betreffen auch den Bestand

Das ist der tote Winkel der meisten Diskussionen über die «BIM-Pflicht»: Man denkt an Neubauten, während ein grosser Teil der öffentlichen Aufträge in der Westschweiz Sanierung, Umbau und Betrieb eines bereits gebauten Bestands betrifft: Schulen, Verwaltungsgebäude, Spitäler, geförderter Wohnungsbau.

Nun saniert man ein Gebäude, von dem kein Modell existiert, nicht «in BIM», und man betreibt einen Bestand, der mit Papierplänen aus den 1970er-Jahren dokumentiert ist, nicht in BIM. Die Bundesstrategie zielt auf den gesamten Lebenszyklus und eine dauerhafte Datenbewirtschaftung: Das setzt für jedes betroffene Bestandsgebäude eine vorgängige Digitalisierung voraus. Scan-to-BIM, also Laserscanning des Bestands und anschliessende Modellierung auf der Punktwolke, ist die Eintrittskarte für alles Weitere. Ohne Scan kein Modell des Bestands; ohne Modell des Bestands kein BIM-Projekt, keine IFC-Einreichung, kein digitaler Betrieb.

Die gute Nachricht: Diese Leistung ist heute Routine und klar kalkulierbar. Rechnen Sie mit etwa CHF 3 bis 11 pro m² für eine vollständige Aufnahme mit BIM-Modell, degressiv nach Fläche, geliefert in Revit oder Archicad plus IFC. Die Wahl der Zielsoftware und ihre Folgen erläutern wir in Scan-to-BIM: Revit oder Archicad?, die Entwicklung der Produktionsmethoden in KI und Scan-to-BIM: Was sich wirklich ändert.

Wie sich ein Westschweizer Büro vorbereitet, ohne alles umzukrempeln

Ein Dreijahres-Transformationsplan ist nicht nötig. Vier Schritte genügen, um bereit zu sein, wenn die Ausschreibung ein Modell verlangt.

  1. Mit einem Projekt beginnen, nicht mit einer Doktrin. Wählen Sie eine laufende Sanierung und führen Sie sie durchgängig in BIM: Aufnahme des Bestands, Modell, Pläne aus dem Modell. Ein reales Projekt bildet besser aus als ein Seminar.
  2. Von Ihren Dienstleistern nutzbare Modelle verlangen. Natives Format (RVT oder PLN) und IFC, Struktur nach Geschossen, klassifizierte Räume, dokumentiertes Koordinatensystem. Eine Lieferung «nur zur Visualisierung» nützt Ihnen vor einer öffentlichen Informationsanforderung nichts.
  3. Sich die KBOB-Dokumente aneignen. Die BIM-Vertragsbeilagen und die übersetzten Leitfäden zu ISO 19650 sind öffentlich und kostenlos: Das ist die Sprache Ihrer künftigen Aufträge. Wer sie liest, bevor er dazu gezwungen ist, verhandelt seine ersten BIM-Verträge in Kenntnis der Sache.
  4. Den Bestand Mandat für Mandat digitalisieren. Jedes heute aufgenommene und modellierte Gebäude ist ein Dossier, das für die Anforderungen von morgen bereit liegt. Das Argument gilt für Büros ebenso wie für ihre Bauherrschaften. Wir begleiten sowohl Ingenieurbüros als auch Generalunternehmer und Bauherrschaften beim schrittweisen Aufbau dieses digitalen Bestands.

Häufige Fragen

Ist BIM in der Schweiz obligatorisch?

Es gibt kein Gesetz, das BIM für das gesamte Schweizer Bauwesen vorschreibt. Der Bund wendet die Methode jedoch gemäss der Strategie «digitale Methoden» der KBOB auf seine eigenen Bauten an, armasuisse Immobilien plant seine grossen Projekte ab 2025 in BIM, und grosse öffentliche Bauherrschaften verlangen BIM vertraglich von ihren Planern. Bei grossen öffentlichen Aufträgen besteht die Pflicht also faktisch, nicht rechtlich.

Was ist die SIA 2051?

Das ist das Merkblatt «Building Information Modelling», das die SIA im Dezember 2017 publiziert hat: Es hat der Schweiz ein gemeinsames Vokabular und gemeinsame Anwendungsgrundlagen für die BIM-Methode gegeben, für Architekten, Ingenieure und Bauherrschaften. Es war keine verpflichtende Norm, und die SIA hat es Ende 2024 aus ihrem Normenwerk zurückgezogen: Der Referenzrahmen ist heute die internationale Normenreihe SN EN ISO 19650, deren Anwendungsleitfäden die KBOB schrittweise übersetzt.

Was verlangt die KBOB in Sachen BIM?

Die KBOB publiziert eine BIM-Empfehlung für ein gemeinsames Verständnis der Methode, Mustervertragsbeilagen (Hochbau, Einzelbeauftragte, Infrastruktur), ein Merkblatt zu den Daten und eine Strategie «digitale Methoden» (Version 2.0 genehmigt am 2. April 2024), die Planung, Realisierung und Betrieb der Bundesbauten abdeckt. Das erklärte Ziel: den gesamten Lebenszyklus der Immobilien berücksichtigen und eine dauerhafte Datenbewirtschaftung einführen.

Kann man in Genf ein Baugesuch in BIM einreichen?

Ja, teilweise: Seit 2023 kann ein über die Plattform AC-Démat eingereichtes Baugesuch von einem BIM-Modell im IFC-Format begleitet werden, das der kantonalen Norm entspricht. Die Einreichung in BIM bleibt freiwillig, und gemäss den vom Kanton publizierten Modalitäten ergänzt das Modell das klassische Plandossier, es ersetzt es nicht.

Wie steigt man bei einem Bestandsgebäude auf BIM um?

Mit einer Scan-to-BIM-Aufnahme: 3D-Laserscan des Gebäudes, dann Modellierung eines Revit- oder Archicad-Modells auf der Punktwolke, geliefert mit IFC-Export. Das ist die Voraussetzung für jedes BIM-Projekt zur Sanierung oder zum Betrieb eines Bestandsgebäudes. Rechnen Sie mit etwa CHF 3 bis 11 pro m² je nach Fläche, mit LOD 300 als Standard-Detaillierungsgrad.


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